Die Rente ist sicher. Mein Dossier.
Die Demographie bringt die Alterssicherung kaum in Gefahr. Die Rente ist dennoch im Gerede. Den sie ist auch Gesundheits-, Familien-, und Sozialpolitik. Ein paar Anmerkungen und Forderungen zur Rente.
Von Stefan Schulz · 5. Juli 2026

Am 23. Juni hat die Alterssicherungskommission ihren Abschlussbericht an Friedrich Merz und Bärbel Bas übergeben: 33 Empfehlungen, einstimmig, ein „Gesamtkunstwerk“, das man nicht aufschnüren dürfe. Eine Woche später saß ich im Presseclub, um darüber zu streiten, und noch einmal drei Tage später haben Wolfgang und ich in den Neuen Zwanzigern die Empfehlungen der Kommissionen und die Pressekonferenz dazu seziert. Dieses Dossier führt zusammen, was dabei herauskam. Die Kurzfassung: Das Rentensystem ist gesund, es hat lediglich eine verschmerzbare demographische Delle. Aber die Politik…
I. Das „Gesamtkunstwerk“
Frank-Jürgen Weise eröffnet die Pressekonferenz mit der Nachricht, die Kommission sei „sogar eine Woche früher fertig“ geworden. Tempo als Gütesiegel — bei einem Projekt, das die Alterssicherung bis in die 2090er Jahre ordnen soll. Friedrich Merz dankt den dreizehn Mitgliedern dafür, dass sie das Ergebnis „in der Gesamtheit einstimmig“ tragen. Bärbel Bas erklärt, man könne das Paket „nicht aufschnüren und an einzelnen Stellen Rosinen picken“. Dann spricht sie vom Gesamtkunstwerk.
Das Bemerkenswerte: Bas sagt im selben Atemzug, sie werde sich die 33 Empfehlungen „natürlich genau anschauen. Wir werden sie prüfen.“ Sie kennt den Text noch nicht — ihr Urteil steht trotzdem fest. Ein 200-Seiten-Bericht, den zum Zeitpunkt seiner Adelung als Kunstwerk außerhalb der Kommission niemand gelesen hat, auch nicht die Fraktionen, denen er, wie Kommissionsmitglied Annika Klose freimütig erklärt, „noch nicht vorliegt“. Man habe schließlich „extrem vertraulich gearbeitet“.
Merz: Die Kommission habe „hinter verschlossenen Türen getagt“, fast ein halbes Jahr sei „kein Wort nach außen gedrungen — und so etwas, das ist ein Wert an sich“. Vertraulichkeit und Intransparenz als neues Gütesiegel der Demokratie. Dreizehn handverlesene Personen — drei Abgeordnete, eine Wissenschaftlerin, ein moderierender Weise — legen fest, was der Bundestag für 70 Millionen Versicherte zu beschließen hat. Und damit auch niemand auf falsche Gedanken kommt: „Alle Elemente dieses Reformpakets“, betont Merz, „müssen jetzt zügig umgesetzt werden. Wir können es uns nicht erlauben, einzelne Maßnahmen herauszunehmen oder abzulehnen.“
Diskutieren ja, ändern nein. Die Rhetorik vom Gesamtkunstwerk ist keine Beschreibung, sie ist eine Waffe: Sie markiert jede Einzelkritik vorab als unseriöses Rosinenpicken. Dabei hat, wie Weise nebenbei zugibt, es intern „auch Widerspruch zu einzelnen Positionen“ gegeben. Nach außen wurde daraus Einstimmigkeit — keine Sondervoten, zum ersten Mal in der Geschichte der Rentenkommissionen. Das ist kein Konsens. Das ist das Ergebnis von Vorauswahl und Verschwiegenheitspflicht.
Und die Presse? Die zweite Journalistenfrage der Pressekonferenz galt nicht etwa einer der 33 Empfehlungen, sondern der Stabilität der Koalition: „Ist Failure an Option?“ Was für eine vertane Gelegenheit — Merz und Bas standen noch im Raum.
II. Der Befund: Ein gesundes System
Nun zum Inhalt, und zwar zuerst zu der Zahl, die in keiner Talkshow fällt, obwohl sie die ganze Debatte neu sortiert.
Die Deutschen haben 2024 305,9 Milliarden Euro an Beiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Ausgezahlt wurden 360,1 Milliarden Euro an Renten. Die Differenz: rund 54 Milliarden Euro. Das heißt: 85 Prozent der Rentenzahlungen sind aus eigenen Beiträgen gedeckt — mitten in der demografischen Verwerfung, von der uns erzählt wird, sie mache das System unbezahlbar. Die Lücke entspricht 1,2 Prozent der Wirtschaftsleistung (das BIP lag 2025 bei rund 4,47 Billionen Euro). Ein Land, das Panzer auf Schulden kaufen kann, wird 1,2 Prozent des BIP für die Generation mobilisieren können, die aus der siebzehntgrößten Bevölkerung der Welt die drittgrößte Volkswirtschaft gemacht hat.
Wäre die Rente nur, was ihr Name sagt — Alterssicherung —, es gäbe keine Krise. Es gäbe eine überschaubare, demografiebedingte, gut kalkulierbare Finanzierungsaufgabe in einem ansonsten stabilen Umlagesystem. Die Vorsitzende der Rentenversicherung selbst, Anja Janda, eröffnete die Pressekonferenz mit dem Satz, die gesetzliche Rentenversicherung stehe „für Sicherheit, für Solidarität und für die Anerkennung von Lebensleistungen“. Norbert Blüm hätte es kürzer gesagt: Die Rente ist sicher. Und das stimmt.
Woher kommt dann das Dauergefühl des Notstands? Von einer anderen Zahl: den rund 116 Milliarden Euro Bundesmitteln (2024), die jedes Jahr zusätzlich in die Rentenkasse fließen und die in jeder Talkshow als Beweis dafür herhalten, das System „komme mit seinem Geld nicht klar“. Genau diese Lesart hat Janda in der Pressekonferenz in einem bemerkenswerten Einschub zurückgewiesen — dem vielleicht wichtigsten O-Ton der ganzen Veranstaltung.
III. Der Abschiebebahnhof
„Wenn ich noch ergänzen darf“, sagte Janda, „diese Bundeszuschüsse sind auch kein Zeichen dafür, dass die Rentenversicherung mit ihrem Geld nicht klarkommt — das scheint ja manchmal so mitzuschwingen —, sondern diese Zuschüsse sind dafür, um die nicht beitragsgedeckten Leistungen zu finanzieren, also gesellschaftliche Aufgaben, die der Gesetzgeber der Rentenversicherung übertragen hat.“
Dieser Satz gehört plakatiert. Er bestätigt, was ich seit Jahren den Abschiebebahnhof nenne: Die Rentenkasse ist die Sammelstelle für alles, was die Politik nicht in ihren eigentlichen Ressorts finanzieren wollte.
Auf der Kasse liegt: Gesundheitspolitik — die Zuschüsse zur Krankenversicherung der Rentner, 2025 erstmals über 30 Milliarden Euro im Jahr. Familienpolitik — Kindererziehungszeiten und Mütterrente, rund 20 Milliarden Euro. Sozialpolitik — Grundrentenzuschlag, Höherbewertungen, abschlagsfreie Frühverrentungen. Einheitslasten — Knappschaft und Strukturwandel. Alles gesellschaftliche Aufgaben, keine Alterssicherung. Alles aus Verlegenheit in die Rente eingebaut, weil die Rente „ja sicher ist“ und dort niemand nachrechnet: Wann wurde im Bundestag zuletzt ernsthaft über den Rentenzuschuss debattiert?
Die Dimension ist gewaltig, und sie ist amtlich. Die Rentenversicherung selbst beziffert die nicht beitragsgedeckten Leistungen — je nach Abgrenzung, denn was „versicherungsfremd“ ist, ist gesetzlich nirgends sauber definiert — auf 68,2 bis 124,1 Milliarden Euro (2023). Der Bund erstattete aber nur 84,3 Milliarden. Die Differenz, bis zu 40 Milliarden Euro pro Jahr, tragen die Beitragszahler — eine zweckentfremdete Abgabe auf Arbeit. Der Kommissionsbericht selbst nennt das Kind beim Namen: Wo nicht beitragsgedeckte Leistungen gesamtgesellschaftliche Aufgaben erfüllen, aber aus Beiträgen bezahlt werden, ergebe sich „eine versteckte Form der Besteuerung der Beitragszahlenden“.
Und was empfiehlt die Kommission gegen die versteckte Steuer, die sie selbst diagnostiziert? Empfehlung 17: Man möge die Leistungen „perspektivisch vollständig über Bundesmittel“ erstatten — und den „Bundeszuschuss“ in „Bundesanteil“ umbenennen. Ein Wieselwort und eine neue Vokabel. Der Abschiebebahnhof bleibt in Betrieb, er bekommt nur ein neues Stationsschild.
Halten wir den Zwischenstand fest: Das Kernsystem trägt sich zu 85 Prozent selbst. Die berühmte „Rentenlücke“ ist zu einem erheblichen Teil keine Renten-, sondern eine Ehrlichkeitslücke — ausgelagerte Gesundheits-, Familien- und Sozialpolitik, die als Rentenproblem verbucht wird. Wer das Theater um die unbezahlbare Rente aufführt, hat entweder den eigenen Bericht nicht gelesen oder ein Interesse an der Dramatisierung.
Wozu die Dramatisierung gut ist, zeigt das Kernstück der Reform.
IV. Die falsche Antwort: Die Aktienrente
Empfehlung 28 — nach 27 Empfehlungen Anlauf — führt eine obligatorische gesetzliche Kapitalrente ein: zwei zusätzliche Beitragspunkte, paritätisch finanziert, ab 2028 anwachsend, ab 2031 in voller Höhe, auf individuellen Kapitalkonten „nach schwedischem Vorbild“ am Kapitalmarkt angelegt. Das sind rund 30 Milliarden Euro pro Jahr, die künftig per staatlichem Befehl an die Börse geschickt werden.
Ich habe nichts gegen Aktien. Jeder darf welche kaufen, es ist nicht verboten — die Leute tun es aus Gründen trotzdem nicht. Wogegen ich etwas habe, ist der Zwang: Man bekommt einen Zettel, man muss einen Fonds ankreuzen, man darf nicht keinen ankreuzen. Läuft der selbstgewählte Fonds schlecht, trägt man das Risiko allein. Vererben lässt sich das Zwangsersparte nicht — man hat in einen Aktienberg eingezahlt, der nicht für einen da ist. Warum braucht es einen staatlichen Befehl, damit noch Geld an die Börse geschickt wird?
Das Timing ist das Desaster
Hätte man diesen Kapitalstock vor 25 Jahren aufgebaut, könnte man heute sagen: gut gemacht — dann stünde er jetzt bereit, wenn die Babyboomer in Rente gehen. Aber die Boomer gehen jetzt: 2029 erreicht der größte Jahrgang der deutschen Geschichte, 1964 mit 1,3 Millionen Menschen, die Rente; um 2031 sind praktisch alle Babyboomer im Ruhestand. Genau in diesem Moment — im Boomer-Bauch, wenn das Umlagesystem jede liquide Milliarde braucht — beginnt man, ihm Jahr für Jahr 30 Milliarden zu entziehen und für Jahrzehnte am Kapitalmarkt zu binden. Über zwanzig Jahre gerechnet: 600 Milliarden Euro, die der Umlage und der Binnennachfrage fehlen, während die teuerste Rentnergeneration versorgt werden muss.
Die Folgen sind bezifferbar. Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut der Hans-Böckler-Stiftung hat in einer ersten Simulation berechnet: Der Kaufkraftentzug kostet in den fünf Jahren ab 2028 insgesamt rund einen Prozentpunkt Wirtschaftswachstum und rechnerisch gut 250.000 Arbeitsplätze. Und der Beitragssatz? Der steigt durch die Kapitalrente schneller, nicht langsamer: auf 22,1 Prozent schon 2032, statt 20,4 Prozent ohne sie. Merz‘ zentrales Versprechen an die Jungen — „der Beitragssatz steigt perspektivisch nicht mehr, er sinkt“ — gilt bestenfalls für eine ferne Modellzukunft; auf dem Weg dorthin gilt das Gegenteil. Die Partei des „mehr Netto vom Brutto“ beschließt zwei Prozentpunkte weniger Netto vom Brutto.
Die Rendite ist ein Luftschloss
Die Kommission rechnet mit fünf Prozent realer Rendite. Das ist die 125-Jahre-Optik: Über den Zeitraum 1900 bis 2024 kommen die globalen Aktienmärkte nach dem UBS Global Investment Returns Yearbook tatsächlich auf etwa fünf Prozent real. Aber wer im Jahr 2000 eingestiegen ist, hat seither real 3,5 Prozent gemacht — vor Kosten. Und dieselben Autoren warnen: Für verlässliche Aktienrenditen braucht man mehr als 20 Jahre Anlagehorizont; die längste Durststrecke nach einem Crash dauerte 15,5 Jahre. Merz nennt das Modell in seiner BDI-Rede „krisenfest — selbst bei einer Finanz- und Wirtschaftskrise wie 2007 und 2008 würden die Renten immer noch steigen“. Die rentennahen Jahrgänge, die ab 2028 zwangsverpflichtet werden, haben genau diese 20 Jahre nicht.
Der doppelte Boden: deutscher oder globaler Kapitalmarkt?
Beim Tag der Industrie verkauft Merz die Kapitalrente mit einer präzisen Zahl: Es kämen „jährlich mindestens 30 Milliarden Euro zusammen, die für den deutschen Kapitalmarkt und für die Investitionen der Unternehmen in Deutschland zur Verfügung stehen“. Der Kommissionsbericht, den er da gerade entgegengenommen hat, sagt das exakte Gegenteil: Die Anlage soll global erfolgen, gerade weil das Wirtschaftswachstum „in anderen Teilen der Welt höher ist als in Deutschland“. Beides zusammen geht nicht. Entweder hat der Kanzler den Bericht nicht gelesen, oder er erzählt dem Industriepublikum, was es hören will. Die Wahrheit des Modells ist die des Berichts: Die Lohnabzüge der deutschen Beschäftigten werden dorthin exportiert, wo man sich mehr Rendite erhofft — man hat, wie Wolfgang es in den Neuen Zwanzigern zusammenfasste, die eigene Industrie und die Binnenwirtschaft abgeschrieben und wettet darauf, dass der Kapitalismus woanders besser läuft.
Man hätte es übrigens anders bauen können: ein Modell, in dem dieses Geld ausschließlich in Deutschland investiert wird und der Staat für Ausfälle geradesteht — 30 Milliarden pro Jahr Wachstumsfinanzierung für die eigene Volkswirtschaft, echte Industriepolitik, ein investierender Staat. Dann fänden meine Kinder in zwanzig Jahren noch Unternehmen vor Ort vor, bei denen man ein Bewerbungsschreiben einwerfen kann. Diese Variante hat die Kommission nicht einmal erwogen.
Gewinne privat, Verluste beim Steuerzahler
Die Pointe der Konstruktion versteckt sich in Empfehlung 15. Weil die Kapitalrente für die Jahrgänge „dazwischen“ noch nichts abwirft, garantiert ein steuerfinanzierter Übergangsfaktor ab 2032 das Zugangsrentenniveau von 48 Prozent — zeitlich unbegrenzt, Kosten vier bis fünf Milliarden Euro pro Jahr, kumuliert bis in die 2040er ein hoher zweistelliger Milliardenbetrag. Kommissionsmitglied Klose sagte es in der Pressekonferenz mit entwaffnender Offenheit: „Auch für den Fall, dass die Kapitalmärkte komplett zusammenbrechen sollten, gibt es eine staatliche Garantie dafür, dass niemand unterhalb von 48 Prozent einsteigt.“
Übersetzt: Die Renditen der Zwangsanlage fließen privat, das Marktrisiko trägt der Staat — also dieselben Leute, denen man gerade zwei Beitragspunkte zusätzlich abnimmt, diesmal in ihrer Rolle als Steuerzahler. Man tut in Berlin gern so, als seien Beitragszahler und Steuerzahler verschiedene Bevölkerungen. Es sind dieselben Menschen, zweimal zur Kasse gebeten: einmal für die Wette, einmal für die Absicherung der Wette.
Dazu kommt das Kleingedruckte des übrigen Pakets, das die Lasten weiter nach unten verteilt: Die Regelaltersgrenze wird an die Lebenserwartung gekoppelt (67,5 bis 2041, danach weiter aufwärts) — aber die Lebenserwartung steigt einkommensabhängig, zwischen unterstem und oberstem Einkommenszehntel liegen rund sieben Jahre. Eine pauschale Kopplung ist eine Rentenkürzung für Geringverdiener, eine Umverteilung von unten nach oben, die niemand durchrechnet. Die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren fällt weg — sie trifft Menschen in belastenden Berufen, nicht die, die sich, wie ein Presseclub-Zuschauer es formulierte, „nur an der Kaffeetasse festhalten müssen“. Und all das in einem Land, dessen größtes Fluchtproblem längst die Flucht aus dem Arbeitsmarkt ist: Wer heute in Rente geht, geht im Schnitt 20 Monate vor der Regelgrenze, mit Abschlägen, freiwillig. Nicht weil die Menschen faul wären, sondern weil man mit 62 keine Lust mehr hat, bei 38 Grad ohne Klimaanlage Frischoperierte zu pflegen. Die Arbeitsbedingungen kommen im Gesamtkunstwerk nur als „Appell an die Arbeitgeberverantwortung“ vor. Wir betonen, wir stoßen an.
V. Die Leerstelle: Das Geld ist da, es liegt nur woanders
Empfehlung 16 ist das eigentliche Herzstück des Berichts, gerade weil sie so unscheinbar daherkommt: Die Kommission empfiehlt, „am Grundsatz eines einheitlichen Beitragssatzes auf Löhne und Gehälter festzuhalten. Zusätzliche Faktoren sollen bei der Festlegung der Beitragssatzhöhe ebenso wenig berücksichtigt werden wie weitere Einkunftsarten bei der Beitragsbemessung.“
Übersetzt: Die Rente wird weiter ausschließlich aus dem Lohnstrom finanziert. Der Kapitalertragsstrom — Dividenden, Zinsen, Mieten, Veräußerungsgewinne, Erbschaften — bleibt komplett außen vor. Vermieter gehen nicht in Rente. Aktien auch nicht. Ausgerechnet die Reform, die den Beschäftigten eine Zwangsbeteiligung am Kapitalmarkt verordnet, erklärt die Beteiligung des Kapitals am Sozialstaat für undenkbar. Und als in der Pressekonferenz die Frage nach Automatisierungsgewinnen und Robotern kam, vertagte Weise sie ausdrücklich: Das solle „die nächste Alterssicherungskommission behandeln“. Der Lohnanteil in der Industrie liegt heute bei 12 bis 14 Prozent der Gewinn- und Verlustrechnung und sinkt durch KI und Robotik weiter — die Bemessungsgrundlage der Rente schrumpft planmäßig, und die Kommission schreibt diese Schrumpfung als „Grundsatz“ fest.
Dabei ist gesamtgesellschaftlich genug Geld da. Man muss nur zwei Zahlen nebeneinanderlegen:
- 360 Milliarden Euro werden jedes Jahr an Renten ausgezahlt.
- Bis zu 400 Milliarden Euro werden jedes Jahr vererbt und verschenkt (Schätzung des DIW).
Es wird in Deutschland mehr vererbt, als das ganze Rentensystem auszahlt. Beides sind Einkommen ohne aktuelle Gegenleistung, beides rund zehn Prozent des BIP. Aber nur eines von beiden wird permanent reformiert, gedämpft, gedeckelt und an die Lebenserwartung gekoppelt. Das andere ist politisch unantastbar: Die Erbschaftsteuer bringt rund 13 Milliarden Euro im Jahr ein, und wer mehr als 20 Millionen erbt, zahlt dank der Betriebsvermögensprivilegien im Schnitt effektiv 1,8 Prozent — weniger als jeder kleine Erbe. Je größer das Erbe, desto niedriger der Steuersatz.
Dass das Kapital am Sozialstaat nicht beteiligt ist, ist kein Naturgesetz, sondern das Ergebnis von drei politischen Entscheidungen, die alle technisch begründet wurden und nie revidiert worden sind:
Erstens die Abgeltungsteuer. Seit 2009 zahlt Kapitaleinkommen pauschal 25 Prozent, während Arbeitseinkommen progressiv bis 45 Prozent besteuert wird. Die Einnahmen aus der Besteuerung von Zinsen brachen von 13,6 Milliarden (2008) auf 7,8 Milliarden Euro (2014) ein. Begründet wurde die Flat Tax mit drohender Kapitalflucht — ein Argument, das seit dem automatischen internationalen Informationsaustausch 2017 hinfällig ist. Das Finanzgericht Niedersachsen hielt die Abgeltungsteuer 2022 für verfassungswidrig und legte sie Karlsruhe vor; das Verfahren erledigte sich, bevor das Bundesverfassungsgericht in der Sache entscheiden konnte. Es hat bis heute nie inhaltlich entschieden.
Zweitens die Vermögensteuer. Das Bundesverfassungsgericht hat sie 1995 ausdrücklich nicht verboten — beanstandet wurde nur die veraltete Bewertung der Grundstücke nach Einheitswerten von 1964, mit Reparaturfrist bis Ende 1996. Die Regierung Kohl ließ die Frist bewusst verstreichen; seit 1997 wird die Steuer schlicht nicht mehr erhoben, formal abgeschafft wurde sie nie. Aus „Bewertung reparieren“ wurde im politischen Gedächtnis „Karlsruhe hat die Steuer gekippt“ — sachlich falsch, aber wirksam. Ironie der Geschichte: Die Grundsteuerreform hat inzwischen flächendeckend neue Grundstückswerte geliefert. Das Reparaturproblem von 1995 ist gelöst. Es fehlt nur der politische Wille.
Drittens die Erbschaftsteuer. Zum dritten Mal liegt sie in Karlsruhe (nach 2006 und 2014 nun das Verfahren 1 BvR 804/22), und zum dritten Mal geht es um dieselben Betriebsvermögensprivilegien, die nach jeder Beanstandung „repariert“ wurden und im Kern erhalten blieben.
Dreimal dasselbe Muster: technische Begründung, politisches Ergebnis, keine Revision — auch als die Begründungen längst weggefallen waren. Deutschland hat systematisch alle Instrumente demontiert, mit denen Kapital und Vermögen zur Gemeinwohlfinanzierung beitragen. Und gleichzeitig ist die Schere, aus der das Vermögen wächst, dokumentiert: Seit der Wiedervereinigung ist die reale Wirtschaftsleistung etwa dreimal so stark gewachsen wie die Reallöhne — die stiegen zwischen 1991 und 2019 um ganze zwölf Prozent. Der Produktivitätszuwachs, der nie als Lohn ausgezahlt wurde, ist auch nie bei der Sozialversicherung angekommen. Er liegt heute in den Depots und Nachlässen. Aktien erschaffen die Menschen, die in diesen Firmen arbeiten und denen man das nicht als Lohn ausgezahlt hat.
Dass es anders geht, zeigt der Blick nach Österreich, wo praktisch alle Erwerbstätigen ins gesetzliche System einzahlen: Die Nettoersatzquote liegt dort laut OECD bei über 85 Prozent, in Deutschland bei 53,3 Prozent; die Durchschnittsrenten liegen — vierzehn Jahreszahlungen eingerechnet — um umgerechnet rund 800 Euro im Monat über den deutschen.
VI. Der Anbau: Eine zweite Sozialversicherung
Was folgt daraus? Nicht Umbau, sondern Anbau. Das Umlagesystem ist gesund — es braucht keine Systemkorrektur, sondern eine breitere Einzahlerbasis.
Der Vorschlag: eine zweite Sozialversicherung auf realisierte Kapitalerträge — Dividenden, Zinsen, Veräußerungsgewinne. Nach demselben Prinzip verbreitert wie die erste: Wer Einkommen aus Kapital bezieht, zahlt einen Beitrag in die Alterssicherung der Gesellschaft, aus deren Arbeit dieses Kapital seine Erträge zieht.
Der erwartbare Einwand steht schon in Empfehlung 16: das Äquivalenzprinzip — wer einzahlt, muss individuelle Ansprüche erwerben, deshalb passe Kapital nicht ins System. Der Einwand übersieht, dass unser Sozialstaat die solidarische Einzahlerrolle ohne individuellen Gegenanspruch längst kennt, an mindestens drei Stellen: Der Arbeitgeberanteil begründet keinen Rentenanspruch des Arbeitgebers. Die Pflegeversicherung kassiert von Kinderlosen einen Zuschlag ohne Gegenleistung. Kindererziehungszeiten schaffen Ansprüche, für die nie jemand Beiträge gezahlt hat. Die zweite Sozialversicherung wäre nichts anderes: Kapital zahlt ein, ohne Ansprüche zu erwerben — Arbeit behält Anspruch und Finanzierung.
Entscheidend ist die Form: keine Steuer, sondern eine Sozialversicherung — zweckgebunden und selbstverwaltet. Genau das unterscheidet den Vorschlag vom Weg des DGB, dessen Rentenkommission unter Yasmin Fahimi drei Tage nach der Alterssicherungskommission ihre Gegenempfehlungen vorlegte. Der DGB benennt die richtige Frage — die Kapitaldeckungsdebatte, heißt es dort wörtlich, „lenkt bewusst von der hinter allem liegenden Verteilungsfrage ab“ — und er lehnt die Aktienrente zu Recht ab. Aber er greift zum Steuerwerkzeug: Demografiezuschuss aus Vermögens- und Kapitalertragsteuern. Steuern landen im allgemeinen Haushalt, werden jedes Jahr neu verhandelt und sind der Kassenlage ausgeliefert — der heutige Bundeszuschuss führt vor, was das bedeutet. Eine Sozialversicherung auf Kapital wäre dem Haushaltsstreit entzogen, so wie es die Rentenbeiträge auch sind. Sie würde den blinden Steuertopf-Zuschuss von 116 Milliarden Schritt für Schritt durch eine ehrliche, dauerhafte, selbstverwaltete Finanzierung ersetzen.
Und sie würde die Parallele endlich symmetrisch machen: Wenn 70 Millionen Beschäftigte per Gesetz verpflichtet werden können, zwei Prozent ihres Lohns an den Kapitalmarkt zu geben, dann kann der Kapitalmarkt verpflichtet werden, einen Beitrag an die Rente zu geben. Alles andere ist keine Generationengerechtigkeit, sondern eine Einbahnstraße.
VII. Nächstes Jahr sitzen wir wieder hier
Was passiert stattdessen? Die Koalition will das Gesamtkunstwerk „vollständig in Gesetzessprache übersetzen“, möglichst vor der Sommerpause der Debatte entziehen, und die Politikwissenschaft empfiehlt dazu allen Ernstes eine „neue Gesellschaftsmelodie“ — Kommunikation statt Korrektur.
Meine Prognose ist unverändert die aus dem Presseclub: Das akute Problem — die Babyboomer gehen jetzt in Rente — wird von dieser Reform nicht adressiert, sondern verschärft. Aus der heutigen Finanzierungslücke von 54 Milliarden werden durch den Beschluss selbst 84 Milliarden pro Jahr, weil man der Umlage 30 Milliarden entzieht, die man auf der Auszahlungsseite trotzdem braucht. Der Beitragssatz steigt schneller als ohne Reform. Die Konjunktur bekommt einen kalkulierten Dämpfer. Und die Verteilungsfrage, die einzige, die dieses Land beim Thema Alter wirklich zu klären hat, wurde ausdrücklich an „die nächste Alterssicherungskommission“ überwiesen.
Niemand bei Verstand traut sich eine Aussage über den Arbeitsmarkt 2029 zu, 2035 schon gar nicht — aber dieses Paket verspricht steigende Rentenniveaus für die 2040er und 2050er Jahre. Wir werden nicht bis dahin warten müssen, um zu wissen, ob es hält. Wir sitzen nächstes Jahr wieder hier.
Quellen und Material
Sendungen:
– ARD-Presseclub, „Rentenreform — genug, gerecht und sicher?“, mit Stefan Schulz, Tina Groll (ZEIT), Anna Lehmann (taz), Horst von Buttlar (Wirtschaftswoche): youtube.com/watch?v=Tay68iou1z8
– Die Neuen Zwanziger, Ausgabe Juni 2026, Kapitel „Rentenkommission“ (1:39:47–3:05:17): youtube.com/watch?v=v3jIdmBr5QA
Zahlen und Belege:
– Beitragseinnahmen 305,9 Mrd. € / Rentenausgaben 360,1 Mrd. € (2024): DRV, Geschäftsbericht 2024. Bundesmittel rund 116 Mrd. € (2024): DRV-Pressemitteilung „Bundesmittel und Bundeszuschüsse“, 2024. BIP 2025 (4.469,9 Mrd. €): Destatis, Januar 2026.
– Nicht beitragsgedeckte Leistungen 68,2–124,1 Mrd. € vs. Bundeszuschüsse 84,3 Mrd. € (2023): DRV, „Nicht beitragsgedeckte Leistungen und Bundeszuschüsse“ (Nov. 2024) und DRV rentenupdate #10 (Sept. 2025).
– KVdR-Zuschuss 30,6 Mrd. € (2025): DRV/Ihre-Vorsorge; Kindererziehungszeiten ~20 Mrd. €: DRV (2023/24).
– Erbschaften bis 400 Mrd. €/Jahr: DIW/Hans-Böckler-Stiftung; Steueraufkommen 13,3 Mrd. € (2024) und effektiv 1,8 % bei Erwerben über 20 Mio. € (Ø 2021–2024): Netzwerk Steuergerechtigkeit/Destatis.
– Abgeltungsteuer, Aufkommensrückgang 13,6 → 7,8 Mrd. € (2008→2014): DIW Wochenbericht 45/2017 (Bach/Buslei). Vorlage FG Niedersachsen 7 K 120/21, BVerfG 2 BvL 6/22, erledigt ohne Sachentscheidung (2022).
– Vermögensteuer: BVerfG, Beschluss v. 22.06.1995 (2 BvL 37/91). Erbschaftsteuer: BVerfG 1 BvL 10/02 (2006), 1 BvL 21/12 (2014), anhängig 1 BvR 804/22.
– Reallöhne +12,3 % (1991–2019) vs. reales BIP: bpb/Destatis (Reallohnindex); zur Entkopplung von Wachstum und Teilhabe: Dolls/Lay/Necker/Peichl/Rathje, ifo Schnelldienst 10/2022.
– Aktienrenditen: UBS Global Investment Returns Yearbook 2025 (Dimson/Marsh/Staunton) — Welt real 3,5 % p. a. seit 2000, ~5 % p. a. 1900–2024, längste Erholung 15,5 Jahre.
– Konjunktur- und Beitragssatzeffekte der Kapitalrente (−1 Prozentpunkt BIP kumuliert ab 2028, gut 250.000 Jobs, Beitragssatz 22,1 % im Jahr 2032): WSI Policy Brief Nr. 99 (Blank/Dullien/Stein, Juni 2026).
– Österreich-Vergleich: OECD, Pensions at a Glance 2025 (DE 53,3 %, AT ≥85 %); Blank/Türk et al., Wirtschaftsdienst 10/2024 (Durchschnittsrenten +47 %, mit 14 Jahreszahlungen ≈ +800 €/Monat).
– Abschlussbericht der Alterssicherungskommission 2026, Empfehlungen 1–33 (bes. E5, E6, E14–E17, E27, E28); DGB-Rentenkommission, „Empfehlungen für ein zukunftsfähiges und tragfähiges Alterssicherungssystem“ (Juni 2026).